HAFTUNGSAUSCHLUSS BEI MOTORRADTOUREN:
Die Beteiligung an den Touren geschieht auf Eugene Gefahr.
Jeder Teilnehmer*in an der Tour/Veranstaltungfährt auf eigene Gefahr und verzichtet durch die teilnähme auf jedes Recht der Vorgehens und Rückgriffes gegen den Tourguides/Veranstalter und die mit der Organisation und Durchführung beauftragten Personen.
Jeder Teilnehmer*in trägt die volle straf- und zivilrechtliche Verantwortung für die von ihm und /oder seinem Fahrzeug verursachten Personen -Sach oder Vermögensschäden. Eine Haftung der Veranstalters/oragnisators ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen.
Der Tourguides haftet nicht für Schäden vor, während und nach der Tour. Insbesondere nicht für Schäden an Motorrad und/ oder gesundheitlichen Schäden, die durch Unfall, Verlust, Einfluss Dritter und/ode elementare Einflüsse entstanden sind.
Ansprüche Dritter, resultierend aus Schäden der Teilnehmer*inen vor, während und nach der Tour, können beim Veranstalter/Tourguide
nicht geltend gemacht werden.
JEDER TEILNEHMER IST ALLEIN FÜR SEIN VERHALTEN VERANTWORTLICH.
Der Tourguides ist berechtigt, die Fahrtauglichkeit der Teilnehmer zu überprüfen und Personen, bei Fahruntauglichkeit sind oder Personen, die es an gegenseitigem Respekt innerhalb der Gruppe fehelenlassen, auszuschließen.
Der Teilnehmer*in versichert , das er/sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sich sein Fahrzeug im technischen einwandfreien Zustand befindet und ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist.
Der Haftungsauschluß gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus Vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung. BEI MOTORRADTOUREN:
Die Beteiligung an den Touren geschieht auf Eugene Gefahr.
Jeder Teilnehmer*in an der Tour/Veranstaltungfährt auf eigene Gefahr und verzichtet durch die teilnähme auf jedes Recht der Vorgehens und Rückgriffes gegen den Tourguides/Veranstalter und die mit der Organisation und Durchführung beauftragten Personen.
Jeder Teilnehmer*in trägt die volle straf- und zivilrechtliche Verantwortung für die von ihm und /oder seinem Fahrzeug verursachten Personen -Sach oder Vermögensschäden. Eine Haftung der Veranstalters/oragnisators ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen.
Der Tourguides haftet nicht für Schäden vor, während und nach der Tour. Insbesondere nicht für Schäden an Motorrad und/ oder gesundheitlichen Schäden, die durch Unfall, Verlust, Einfluss Dritter und/ode elementare Einflüsse entstanden sind.
Ansprüche Dritter, resultierend aus Schäden der Teilnehmer*inen vor, während und nach der Tour, können beim Veranstalter/Tourguide
nicht geltend gemacht werden.
JEDER TEILNEHMER IST ALLEIN FÜR SEIN VERHALTEN VERANTWORTLICH.
Der Tourguides ist berechtigt, die Fahrtauglichkeit der Teilnehmer zu überprüfen und Personen, bei Fahruntauglichkeit sind oder Personen, die es an gegenseitigem Respekt innerhalb der Gruppe fehelenlassen, auszuschließen.
Der Teilnehmer*in versichert , das er/sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sich sein Fahrzeug im technischen einwandfreien Zustand befindet und ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist.
Der Haftungsauschluß gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus Vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung. BEI MOTORRADTOUREN:
Die Beteiligung an den Touren geschieht auf Eugene Gefahr.
Jeder Teilnehmer*in an der Tour/Veranstaltungfährt auf eigene Gefahr und verzichtet durch die teilnähme auf jedes Recht der Vorgehens und Rückgriffes gegen den Tourguides/Veranstalter und die mit der Organisation und Durchführung beauftragten Personen.
Jeder Teilnehmer*in trägt die volle straf- und zivilrechtliche Verantwortung für die von ihm und /oder seinem Fahrzeug verursachten Personen -Sach oder Vermögensschäden. Eine Haftung der Veranstalters/oragnisators ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen.
Der Tourguides haftet nicht für Schäden vor, während und nach der Tour. Insbesondere nicht für Schäden an Motorrad und/ oder gesundheitlichen Schäden, die durch Unfall, Verlust, Einfluss Dritter und/ode elementare Einflüsse entstanden sind.
Ansprüche Dritter, resultierend aus Schäden der Teilnehmer*inen vor, während und nach der Tour, können beim Veranstalter/Tourguide
nicht geltend gemacht werden.
JEDER TEILNEHMER IST ALLEIN FÜR SEIN VERHALTEN VERANTWORTLICH.
Der Tourguides ist berechtigt, die Fahrtauglichkeit der Teilnehmer zu überprüfen und Personen, bei Fahruntauglichkeit sind oder Personen, die es an gegenseitigem Respekt innerhalb der Gruppe fehelenlassen, auszuschließen.
Der Teilnehmer*in versichert , das er/sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sich sein Fahrzeug im technischen einwandfreien Zustand befindet und ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist.
Der Haftungsauschluß gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus Vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung.